KGG

Krankengymnastik an Geräten

Seit dem 1.1.2004 haben die gesetzlichen Krankenkassen die Verordnungsposition
KG an Geräten eingeführt: "KGG"

Es handelt sich dabei um eine Gruppenbehandlung mit geringer Personenzahl, in der instruierte Bewegungen unter der Aufsicht eines geschulten Therapeuten durchgeführt werden. Diese spezifischen Bewegungen werden an Übungsgeräten wie dem Zugapparat, dem Vertikalzug, der Beinpresse durchgeführt. Weitere Übungen können z.B. zur Verbesserung der Kraft(-ausdauer), Stabilität und Koordination an unterschiedlichsten Kleingeräten durchgeführt werden.